Rückforderung gewinnunabhängiger Auszahlungen an später beitretende Kommanditisten einer Publikums-KG
Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften sind nach ihrem objektiven Erklärungsbefund nur anhand des schriftlichen Vertrags auszulegen. Die Vorstellungen und der Wille der Gründungsgesellschafter, die in dem Gesellschaftsvertrag keinen Niederschlag gefunden haben, sind nicht zu berücksichtigen1.
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der …
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