Keine Haftung der BAFin gegenüber Wirecard-Aktionären
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat aktuell die landgerichtliche Klageabweisung1 bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht …
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