Schmerzensgeld einfordern – Was gilt es zu beachten?
Schmerzensgeld zählt als Entschädigung für einen immateriellen, körperlichen Schaden. §253 des BGB legt fest, dass nicht nur materielle Schäden bezahlt werden, sondern dass auch Verletzung des Körpers, Verletzung der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung mit Geld entschädigt werden können. Wann Schmerzensgeld gefordert werden kann und welche Bedingungen es gibt, ist je nach Fall zu bemessen.
Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?
Beispiele für Fälle, bei denen man einen Schmerzensgeldanspruch hat sind: nach einem Unfall, einer Körperverletzung, einem Hundebiss oder einem Behandlungsfehler. Auch bei anderen Arten der Verletzung kann Schmerzensgeld gefordert werden, sollte Unsicherheit bestehen, dann ist es in jedem Fall sinnvoll, sich mit einem Anwalt zu beraten.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird im Laufe der Verhandlung festgelegt, die erste Forderung beruft sich in der Regel auf eine offizielle Entschädigungstabelle. Je nach Verletzung können die Schmerzensgeldforderungen stark variieren, da der Betroffene unterschiedlich lange beeinträchtigt ist.
Bei einer Rippenfraktur setzt man bei der Forderung oft bei 3.500 Euro an, bei einer schweren Knieverletzung können die Beträge bis 50.000 Euro gehen. Das höchste verhängte Schmerzensgeld in Deutschland wurde 2021 festgelegt und betrug 1 Millionen Euro.
Den richtigen Anwalt finden
Möchte man Schmerzensgeld fordern, sollte man einen Anwalt beauftragen. Dieser hilft bei der Formulierung der Forderung und kann Ratschläge geben, wie viel der Betroffene für die erlittene Verletzung bekommen kann. Da der Jurist im Falle eines Gerichtsprozesses auch anwesend ist und seinem Klienten beiseite steht, sollte man einen Anwalt in der Nähe wählen. Findet der Prozess also zum Beispiel in Aschaffenburg statt, sollte man einen Rechtsanwalt in Aschaffenburg suchen, der einen beim Fall begleitet. Das spart lange Anfahrten und damit anfallende Kosten.
Beispiel: Schmerzensgeld nach Autounfall
Die meisten Schmerzensgeldforderungen bezüglich eines Autounfalls sind wegen Schleudertraumata nach einer Auffahrsituation. Viele Versicherungen fordern im Fall eines Schleudertraumas ein Gegengutachten mit der Begründung, der Fahrer sei sicher zu schnell unterwegs gewesen. Tatsächlich ist es aber durchaus legitim, auch bei Kollisionen, die bei langsamer Geschwindigkeit passiert sind, Schmerzensgeld zu fordern.
Generell gilt, nach einem Unfall mit Schaden sollte man direkt zum Arzt gehen. Für eine Geldforderung ist diese ärztliche Dokumentation äußerst wichtig, da sie vor Gericht als Beweismaterial verwendet werden kann.
Schmerzensgeld: Wer zahlt?
Der Leidtragende eines Unfalls darf nur Schmerzensgeld fordern, wenn dieser von einer anderen Person verursacht wurde. Das heißt, Unfälle, an denen allein der Verletzte beteiligt war, oder welche, an denen er Schuld ist, qualifizieren sich nicht für Schmerzensgeld.
Die Entschädigung wird immer vom Unfallverursacher eingefordert. Dieser muss die Zahlung selber tätigen oder über eine Haftpflichtversicherung laufen lassen. Vor allem wenn eine Versicherung beteiligt ist, sollte der Schaden gut dokumentiert sein, diese versuchen nämlich oft aus der Zahlungsverpflichtung herauszukommen.
Unterschied Schmerzensgeldrente und Einmalzahlung
Je nach Forderung und Prozess wird sich entweder auf eine einmalige Schmerzensgeldzahlung geeinigt, oder auf eine Schmerzensgeldrente. Die monatliche Zahlungsverpflichtung wird allerdings nur in schweren Fällen, wie zum Beispiel einer Querschnittslähmung, verhängt.