Auflösung einer Publikums-GbR – und die bereits ausgesprochenen Kündigungen
Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft.
Dies ergibt sich allerdings nicht schon aus einer …
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